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1310. Februar 5. Glogau.

quinta f. infra purif. oct.

Mechtildis, Herzogin von Schlesien und Herrin von Glogau, bestätigt, dass die Nonnen zum heil. Kreuz bei Glogau die Dörfer Slaventschicz (Schlaubitz) und Tarpenow (Tarpen) im Distrikte von Guhrau von Jakob von Wichow (Weichau), Bürger von Sagan, gekauft haben. Diese Dörfer hat die Herzogin mit Zustimmung und auf Anordnung ihrer Erben, der Herzöge Heinrich und Konrad, in der Person des Friedrich von Buntense, ihres Notars, dem Kloster übergeben lassen und befreit dieselben von allen ordentlichen und ausserordentlichen Diensten und Lasten.

Z.: Dietrich und Tammo de Sylicz (Seidlitz) Wolvram und Peter v. Panewicz, Jenschin v. Haugwitz, Schiban de Der (Dyhrn) und Friedrich v. Buntense, Ausfertiger dieses.


Or. mit dem beschädigten S. des Herzogs Heinrich (mit Helmrücksiegel) und der Herzogin an grün-rothen Seidenfäden im Bresl. Staatsarch., Klarenstift zu Glogau 6. Eine zweite Urk. (ebendas. No. 5) enthält fein und kunstvoll geschrieben hinter einander die Herzogsurk. von 1307 Febr. 8, 1309 Juni 23 und die hier vorstehende in wörtlich übereinstimmender Fassung mit ganz geringfügigen Abweichungen in der Schreibung der Eigennamen; doch ist hervorzuheben, dass, während am Schlusse der vorstehenden Urk. von einer Besiegelung durch die Herzogin und deren Sohne Heinrich gesprochen wird, an dieser Urk. nie mehr als ein Siegel gehangen haben kann, von dem jetzt nur noch die grünrothen Seidenfäden erhalten sind. Vgl. hierzu das oben bei 1307 Febr. 8 Bemerkte. Dass hier irgend welche Unregelmässigkeiten vorgekommen sind, erscheint sehr wahrscheinlich, ohne dass es uns jetzt noch möglich wäre dieselben genau festzustellen.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.